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POL-DO: Nach Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Münster – Polizei Dortmund verbietet kurdische Demonstration
10.11.2017 – 15:00
Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 1219
Der Dortmunder Polizeipräsident hat am heutigen Freitag (10. November) eine kurdische Demonstration in der Dortmunder Innenstadt verboten. Die Versammlung sollte um 13 Uhr auf dem Friedensplatz in der Dortmunder Innenstadt stattfinden.
Bei der Versammlung sollte ein Bus mitgeführt werden. Auf dem Bus befanden sich deutlich sichtbare Plakate mit dem Konterfei von Abdullah Öcalan, Führer der als terroristische Vereinigung eingestuften Arbeiterpartei Kurdistans, kurz PKK.
Die Polizei Düsseldorf hatte für eine kurdische Demonstration am 4. November die Auflage erteilt, dass keine Konterfeis von Abdullah Öcalan im Rahmen der Versammlung gezeigt werden dürfen. Diese Auflage wurde mit Beschluss vom 3. November des Oberverwaltungsgerichtes Münster bestätigt. Nach allgemeiner Rechtsauffassung verkörpert das Konterfei von Abdullah Öcalan auf Grund seiner herausragenden Stellung selbst die PKK.
Der Anmelder der Versammlung in Dortmund weigerte sich im Vorfeld ausdrücklich die Plakate zu entfernen bzw. sie unkenntlich zu machen. Die Versammlung wurde daraufhin durch die Polizei verboten.
Polizeipräsident Gregor Lange stellt klar: „Das Versammlungsrecht ist eines der wichtigsten Grundrechte, jedoch werden wir strafbares und rechtswidriges Verhalten jetzt und auch in Zukunft nicht tolerieren! Wir haben die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Rechtsordnung durchzusetzen. Deshalb habe ich die Versammlung verboten.“